Für die durch die Corona-Pandemie bedingten Umsatzausfälle soll eine Überbrückungshilfe für die Monate Juni bis August 2020 aufgelegt werden.
Branchenübergreifende Überbrückungshilfe
Die Überbrückungshilfe gilt branchenübergreifend, wobei den Gegebenheiten der besonders betroffenen Branchen wie Hotel- und Gaststättengewerbe, Caterer, Kneipen, Clubs und Bars, als Sozialunternehmen geführte Übernachtungsstätten, wie Jugendherbergen, Schullandheime, Träger von Jugendeinrichtungen des internationalen Jugendaustauschs, Einrichtungen der Behindertenhilfe, Reisebüros, Profi Sportvereinen der unteren Ligen, Schaustellern, Unternehmen der Veranstaltungslogistik, sowie Unternehmen im Bereich von Messeveranstaltungen, Rechnung getragen werden soll.